Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
(Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung des Storagemanagements des Kunden - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Sozialversicherungspflicht eines EDV-Systemingenieurs; Kriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
- ra.de
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialversicherungspflicht eines EDV-Systemingenieurs; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 28.04.2011 - S 25 R 7696/09
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
- BSG, 28.01.2013 - B 12 KR 21/12 B
Papierfundstellen
- NZS 2012, 667
Wird zitiert von ... (71) Neu Zitiert selbst (16)
- BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7, BSG 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).
Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl hierzu insgesamt BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).
- BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
Ist dies nicht der Fall und ist die geschuldete Leistung derart unbestimmt, dass sie erst durch die Weisungen des Auftraggebers konkretisiert wird, liegt eine Tätigkeit als Arbeitnehmer vor (BAG 09.11.1994, 7 AZR 217/94, BAGE 78, 252 = juris RdNr 32).Würde sich die Verpflichtung der Klägerin gegenüber ihrer Endkundin in der Zurverfügungstellung des Klägers erschöpfen, läge unzweifelhaft ein Fall der Arbeitnehmerüberlassung vor (BAG 09.11.2004, 7 AZR 217/94, juris RdNr 32).
- BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R
Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
Unter diesen Voraussetzungen sind sogar Mitglieder von Vorständen juristischer Personen, die von Weisungen im täglichen Geschäft weitgehend frei sind, abhängig Beschäftigte (BSG 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 18).
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R
Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
Denn das Weisungsrecht des Arbeitsgebers kann nach der ständigen Rechtsprechung des BSG insbesondere bei Diensten höherer Art auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Beschäftigte nur in dem Betrieb eingegliedert ist (BSG 18.12.2001, B 12 KR 8/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 19). - BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R
Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
Erforderlich ist selbst im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses stets eine Bewertung der einzelnen Arbeitseinsätze (BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris RdNr 26). - BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit BVerfG SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 11). - BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
Durch diesen Änderungsbescheid hat die Beklagte die Anforderungen an eine Statusfeststellung erfüllt, die der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner neueren Rechtsprechung (11.03.2009, B 12 R 11/07 R, BSGE 103, 17 = SozR 4.2400 § 7a Nr. 2 mit Anm von Plagemann, EWiR 2009, 689; 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, juris; s hierzu auch ausführlich Merten, SGb 2010, 271) aufgestellt hat und denen der Bescheid vom 04.03.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.11.2009 nicht genügte, weil hierin lediglich eine isolierte Entscheidung über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung "dem Grunde nach" und ohne zeitliche Individualisierung festgestellt wurde. - BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R
Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7, BSG 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. - BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R
Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199, 200 ff;… BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53, 56; jeweils mwN). - BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R
Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11
In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199, 200 ff; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53, 56; jeweils mwN). - BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
- BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende …
- BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94
GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht
- BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines …
- BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74
Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen …
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05
Sozialversicherungspflicht - Telefonberaterin in Call-Center - Weisungsrecht des …
- LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines …
Die Beklagte hat daraufhin ihre Position bekräftigt und unter anderem auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 (L 11 KR 3007/11 - juris) hingewiesen, wo ausgeführt, dass entscheidend für die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses spreche, dass die Leistung des dortigen Beigeladenen von der dortigen Klägerin benötigt werde, damit diese ein von ihr geschuldetes Projekt realisieren könne.Soweit die Beklagte zuletzt auf Ausführungen des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 (L 11 KR 3007/11 - juris, Rn. 61) zu Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hingewiesen, ergibt sich für die hier zu beurteilende Frage hieraus nichts, worauf der Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. Februar 2015 (L 4 R 3943/13 - nicht veröffentlicht) und vom 19. Juni 2015 (L 4 R 2821/14 - nicht veröffentlicht) hingewiesen hat: Das Argument, die Klägerin müsse über einen ausreichenden Einfluss auf die von ihr zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Endkunden eingesetzten Personen verfügen, um keine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung durchzuführen, geht fehl.
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
Sozialversicherungspflicht - IT-Spezialist/EDV-Berater - Beauftragung von …
Auch die Formulierung in den "AGB für Subunternehmer", wonach die Klägerin schriftlich Änderungen oder Zusatzleistungen verlangen könne und der Auftragnehmer diese, soweit realisierbar, vornehmen werde, könne nicht als Begründung für ein Weisungsrecht der Klägerin herangezogen werden Durch diese Regelung habe sich die Klägerin keine umfassende Einflussnahme auf die Arbeit der Beigeladenen zu 1) vorbehalten (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2014 - L 11 KR 3007/11 -), sondern sich vielmehr die Möglichkeit offengelassen, bei unerwarteten Änderungen im Projekt - beispielsweise durch Änderungswünsche des Endkunden - eine Vertragsanpassung vornehmen zu können.Die Beklagte verwies hierzu auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2012 (- L 11 KR 3007/11 -).
Das Sozialgericht habe zutreffend auch in weiteren Parallelfällen entschieden, dass - entgegen der Auffassung des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 - die Konkretisierung des Vertragsgegenstandes nicht durch weitere Vorgaben der Klägerin oder eine Eingliederung in den Betrieb erfolgen müsse, wenn der Inhalt des Auftrags bereits in Vorbesprechungen ausführlich vorgestellt worden sei.
Der Arbeitnehmer wird diese, wenn und soweit sie realisierbar, sind nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen vornehmen." Der 11. Senat hat hierzu in seinen Urteilen vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11, juris) und vom 14.03.2014 (L 11 S 4497/12) ausgeführt, dass die AGB ohne konkreten Bezug auf den Inhalt des mit der Beigeladenen zu 1) geschlossenen Vertrag nicht so verstanden werden können, dass damit lediglich die von der Beigeladenen zu 1) geschuldete Leistung ein- und abgegrenzt wird.
Es fehlt insoweit an einer Auseinandersetzung mit der abweichenden Auffassung des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 14.02.2012 (a.a.O.) und mit den konkreten Umständen der Tätigkeit der Beigeladenen zu 1).
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 4853/13 An das auf die Konkretisierung der Leistungsbeschreibung abstellende Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.04.2012 - L 11 KR 3007/11 - habe das Sozialgericht Stuttgart in zwei nachfolgenden Urteilen (vom 23.03.2012 - S 26 R 4920/10 - und vom 12.09.2012 - S 4 R 488/11 -) nicht angeknüpft.
Der Auffassung des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11) könne sich das Sozialgericht nicht anschließen.
Durch diese Regelung habe sich die Klägerin keine umfassende Einflussnahme auf die Arbeit der Beigeladenen zu 1) vorbehalten (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2014 - L 11 KR 3007/11 -), sondern sich vielmehr die Möglichkeit offengelassen, bei unerwarteten Änderungen im Projekt - beispielsweise durch Änderungswünsche des Endkunden - eine Vertragsanpassung vornehmen zu können.
Die Beklagte verwies hierzu auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2012 (- L 11 KR 3007/11 -).
Das Sozialgericht habe zutreffend auch in zahlreichen weiteren Parallelfällen entschieden, dass - entgegen der Auffassung des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 - die Konkretisierung des Vertragsgegenstandes nicht durch weitere Vorgaben der Klägerin oder eine Eingliederung in den Betrieb erfolgen müsse, wenn der Inhalt des Auftrags bereits in Vorbesprechungen ausführlich vorgestellt worden sei.
Der Arbeitnehmer wird diese, wenn und soweit sie realisierbar sind nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen vornehmen." Der 11. Senat hat hierzu in seinen Urteilen vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11, juris) und vom 14.03.2014 (L 11 S 4497/12) ausgeführt, dass die AGB ohne konkreten Bezug auf den Inhalt des mit dem Beigeladenen zu 1) geschlossenen Vertrags nicht so verstanden werden können, dass damit lediglich die vom Beigeladenen zu 1) geschuldete Leistung ein- und abgegrenzt wird.
Es fehlt insoweit an einer Auseinandersetzung mit der abweichenden Auffassung des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 14.02.2012 (a.a.O.) und mit den konkreten Umständen der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1).
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2019 - L 8 BA 449/19 Gegen eine selbständige Tätigkeit spricht für den Senat jedoch, dass die Klägerin zu 1 den Kläger zu 2 gerade zur Erfüllung der ihr im Verhältnis zum Endkunden obliegenden Verpflichtungen eingesetzt hat (LSG Baden-Württemberg 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 -juris RdNr. 61).
Bereits damit hat sich der Kläger zu 2 gegenüber der Klägerin zu 1 in eine entsprechende Weisungsabhängigkeit begeben, die regelmäßig seinen Arbeitnehmerstatus begründet (LSG Baden-Württemberg 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 - juris RdNr. 59).
Dieser Gesichtspunkt ist auch bei der Statusabgrenzung von Bedeutung (LSG Baden-Württemberg 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 - juris RdNr. 59).
So zeigt sich eine Eingliederung in den Betrieb der Klägerin zu 1 vor allem auch an der vereinbarten Ruf- und Remote-Bereitschaft des Klägers zu 2 (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 - juris RdNr. 59).
Fehlen sie, so bedeutet dies aber nicht, dass bereits deshalb keine abhängige Beschäftigung mehr gegeben ist (LSG Baden-Württemberg 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 -juris).
Die Formen, in denen sich abhängige Beschäftigung entfalten, sind in den vergangenen Jahren viel flexibler geworden (so schon LSG Baden-Württemberg 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 -juris).
Die Orientierung der Sozialversicherungspflicht an einer vor Jahrzehnten noch üblichen Festanstellung wird den heute existierenden flexiblen Arbeitsverhältnissen nicht mehr gerecht (LSG Baden-Württemberg 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 -juris).
- LSG Sachsen, 26.10.2016 - L 1 KR 46/13
Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-Beraters
Auch das LSG Baden-Württemberg habe in einem Sachverhalt, der die Tätigkeit eines EDV-Systemingenieurs betroffen habe, dessen abhängige Beschäftigung bejaht, weil der Vertragsgegenstand und die geschuldete Leistung derart unbestimmt gewesen seien ("Beratung und Unterstützung im Storagemanagement des Kunden"), dass sie erst durch weitere Vorgaben der dortigen Klägerin oder eine Eingliederung in den Projektbetrieb der dortigen Klägerin konkretisiert worden seien (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 - juris Rn. 5, 59; inzwischen rechtskräftig, siehe insoweit Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 28. Januar 2013 - B 12 KR 21/12 B - juris).Die Tätigkeit eines IT-Beraters bzw. Systembankadministrators kann sowohl selbständig als auch in abhängiger Beschäftigung ausgeübt werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2012, Az. L 11 KR 3007/11, juris, Rdnr. 58).
Werden aber die konkreten Arbeitsinhalte nicht durch den Vertrag selber geregelt, sondern ist die geschuldete Leistung derart unbestimmt, dass sie erst durch Weisungen des Auftraggebers konkretisiert wird, liegt eine Weisungsabhängigkeit vor, die regelmäßig ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 14.02.2012, Az. L 11 KR 3007/11, Rdnr. 59 m.w.N.; zur Abgrenzung Werkunternehmer/Arbeitnehmerüberlassung: BAG…, Urteil vom 09.11.1994, 7 AZR 21//94, juris, Rdnr. 27).
Die Klägerin trägt vor, das SG habe seine Entscheidung unter anderem auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 (L 11 KR 3007/11) gestützt.
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit einer Diplomphysikerin als …
Auch wenn der Vertragsgegenstand mit der Leistungsbeschreibung sehr unbestimmt formuliert worden sei, könne sich die Kammer nicht der Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg im Urteil vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11) anschließen.Sie ist der Auffassung, dass die Parallelität des Sachverhalts eine von der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11) abweichende Beurteilung nicht zulasse.
Der Arbeitnehmer wird diese, wenn und soweit sie realisierbar sind, nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen vornehmen." Mit diesen Regelungen hat sich die Klägerin das Recht gesichert, einen bestimmenden Einfluss auf den Inhalt der geschuldeten Dienstleistung und ihre Ausführung zu nehmen (so bereits Senatsurteil vom 14.02.2012, L 11 KR 3007/11, juris - ebenfalls die Klägerin betreffend).
- SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
Werden die konkreten Arbeitsinhalte nicht durch den Vertrag selber geregelt, sondern ist die geschuldete Leistung derart unbestimmt, dass sie erst durch Weisungen konkretisiert wird, liegt eine Weisungsabhängigkeit vor, die regelmäßig ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.02.2012, a.a.O.).Diesem Merkmal kommt nach der Rechtsprechung auch bei der Statusabgrenzung Bedeutung zu (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.02.2012, a.a.O.).
Davon kann nach Auffassung der Kammer nur ausgegangen werden, wenn dem Subunternehmer ein bestimmter Auftrag erteilt wird, der entweder als Werkvertrag zu werten ist oder dessen Inhalt bei Annahme eines Dienstvertrages auf konkrete, von anderen Leistungen abgrenzbare Dienstleistungen begrenzt wird (so auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11, Rn. 62 bei juris).
Fehlen sie, so bedeutet dies aber nicht, dass bereits deshalb keine abhängige Beschäftigung mehr gegeben ist (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11, Rn. 63 bei juris).
- LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14 Bei "Dreieckverhältnissen" wie im vorliegenden Fall, in denen ein Beteiligter selbst seine Dienstleistungen im Rahmen eines zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossenen Vertrags erbringe, komme es entscheidend darauf an, ob der Beteiligte (hier der Kläger; richtig: der Beigeladene zu 1)) Teilleistungen erbringe, die ihrerseits vertraglich nicht als Werk klar abgegrenzt bzw. abgrenzbar seien oder ob die vereinbarten Tätigkeiten vertraglich soweit präzisiert seien, dass auf dieser Grundlage die Leistung ohne weitere Weisungen in eigener Verantwortung erbracht werden könne (Verweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2010 - L 8 R 101/09 -, in juris, Urteil des Bayrischen LSG vom 22. März 2011 - L 5 R 148/09 -, nicht veröffentlicht und Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 -).
Die Parallelität des zugrundeliegenden Sachverhalts lasse eine vom Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 abweichende Beurteilung nicht zu. Eine freiberufliche Tätigkeit innerhalb eines Großprojekts setze eine Präzisierung der Tätigkeit voraus, die keine weitere Erteilung von Weisungen erfordere. Die mit dem Projektleitern und dem Team praktizierte Abstimmung von Arbeitspaketen belege, dass bei Vertragsabschluss keine klare Definition von Zielen und präzise Abgrenzung im Sinne eines Werkes gewollt gewesen sei. Der Vertragsgegenstand sei derart unbestimmt gewesen, dass er erst durch weitere Vorgaben oder eine Eingliederung in dem Projektbetrieb konkretisiert worden sei. Zudem habe der Beigeladene zu 1) als Projektmanager Überwachungsaufgaben und damit Führungsaufgaben gegenüber anderen Mitarbeitern wahrgenommen, die nur im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung denkbar seien.
Das SG habe sein Urteil im Übrigen in Kenntnis des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 - getroffen. Die Klägerin hat die per E-Mail erfolgte Vertragsverlängerung vom 19. August 2009 und weitere Rechnungen des Beigeladenen zu 1) einschließlich der Leistungsnachweise für die Monate Mai bis Dezember 2009 vorgelegt und mitgeteilt, dass eine schriftliche Beauftragung des Beigeladenen zu 1) für die Zeit vom 1. Juli bis 4. August 2009 nicht existiere.
der AGBs der Klägerin so verstünde, die Klägerin habe sich mithilfe ihrer AGBs vertraglich eine umfassende Einflussnahme auf die Arbeit des Beigeladenen zu 1) vorbehalten, das einem Weisungsrecht des Arbeitgebers gleichkomme (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 - in juris Rn. 60, 30.
Schließlich kann sich auch aus Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nichts für die hier zu beurteilende Frage ergeben (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 in juris Rn. 61).
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 5542/13 An das auf die Konkretisierung der Leistungsbeschreibung abstellende Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 - habe das Sozialgericht Stuttgart in mehreren nachfolgenden Urteilen nicht angeknüpft.
Auch wenn der Vertragsgegenstand mit den Leistungsbeschreibungen "Selbstständige fachliche Beratung und Unterstützung für Support im Bereich SAP CFM/Treasury bei der D. B. AG" unbestimmt formuliert sei, könne die Kammer - anders als das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11) - nicht auf die Notwendigkeit einer weiteren Konkretisierung des Vertragsgegenstandes durch Weisungen der Klägerin oder Eingliederung in ihren Projektbetrieb schließen.
Auch die Formulierung in den "AGB für Subunternehmer", wonach die Klägerin schriftlich Änderungen oder Zusatzleistungen verlangen könne und der Auftragnehmer diese, soweit realisierbar, vornehmen werde, könne nicht als Begründung für ein Weisungsrecht der Klägerin herangezogen werden Durch diese Regelung habe sich die Klägerin keine umfassende Einflussnahme auf die Arbeit der Beigeladenen zu 1) vorbehalten (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2014 - L 11 KR 3007/11 -), sondern sich vielmehr die Möglichkeit offengelassen, bei unerwarteten Änderungen im Projekt - beispielsweise durch Änderungswünsche des Endkunden - eine Vertragsanpassung vornehmen zu können.
Die Beklagte verwies hierzu u.a. auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2012 (- L 11 KR 3007/11 -).
Das Sozialgericht habe zutreffend auch in zahlreichen weiteren Parallelfällen entschieden, dass - entgegen der Auffassung des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 - die Konkretisierung des Vertragsgegenstandes nicht durch weitere Vorgaben der Klägerin oder eine Eingliederung in den Betrieb erfolgen müsse, wenn der Inhalt des Auftrags bereits in Vorbesprechungen ausführlich vorgestellt worden sei.
- SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht - …
Wird um die Versicherungspflicht dem Grunde nach gestritten, ist dieser Auffangstreitwert zugrunde zu legen (vgl. BSG…, Urteil vom 24. September 2008 - B 12 R 10/07 R, juris, Rn. 27; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Januar 2012 - L 11 R 5681/09, juris, Rn. 46; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11, juris, Rn. 66). - LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 4497/12
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich "BC PoS …
- LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 4979/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - zahnmedizinische …
- SG Dresden, 16.01.2013 - S 25 KR 225/10
Versicherungspflicht eines für ein Unternehmen tätigen IT-Beraters in der …
- LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09
Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 R 4548/12
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2014 - L 11 R 2546/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - …
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 R 5180/13
Sozialversicherungspflicht - selbstständiger Berater im Rahmen eines Projekts zur …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
Sozialversicherungspflicht - Beratertätigkeit in der IT-Branche - abhängige …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 376/12
- LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit - …
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 R 2901/14
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Erbringung von Projektleistungen auf …
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 554/13
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 R 3100/13
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12
Sozialversicherung - Antrag auf Statusfeststellung - Beginn der …
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 R 5156/15
- LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17
Sozialversicherungspflicht - telefonische Kundenservice-Tätigkeit in der …
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 4928/12
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 R 4728/12
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 R 2170/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - L 8 R 726/11
Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die …
- SG Köln, 17.05.2013 - S 33 R 1251/12
Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft i.R.e. abhängigen Beschäftigung; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 8 R 677/12
Streit über die Sozialversicherungspflicht einer im Rahmen einer unerlaubten …
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 3492/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Personalberaterin - …
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 11 KR 1396/12
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit einer Tätigkeit als Fachplaner und …
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 5 BA 2231/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich zahnärztliche …
- LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 KR 205/17
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit der Ferkelselektion und Kontrolltätigkeit …
- SG Karlsruhe, 12.03.2014 - S 15 R 2777/13
Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem …
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 1944/13
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2017 - L 4 R 775/15
- LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 166/13
- LSG Bayern, 10.05.2021 - L 7 BA 76/20
Nichtzulassungsbeschwerde, Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Leistungen, …
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 R 3806/16
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2018 - L 4 R 3735/15
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 R 3009/15
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 R 5035/14
- SG Detmold, 12.07.2016 - S 17 R 572/13
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2017 - L 4 R 3660/15
- LSG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - L 5 R 1985/15
- LSG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - L 5 R 4902/15
- SG Augsburg, 04.09.2015 - S 2 R 931/14
Softwareentwickler in einer abhängigen Beschäftigung
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2020 - L 7 R 897/17
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 5475/13
- LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 KR 1761/12
- LSG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - L 11 R 4625/12
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 R 4640/14
- LSG Baden-Württemberg, 31.07.2014 - L 11 R 2672/14
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 3128/13
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 1265/12
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2012 - L 11 R 3751/12
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 3458/12
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 3457/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2012 - L 4 KR 464/10
- SG Gelsenkirchen, 05.04.2019 - S 39 R 397/17
Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit für die Feststellung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 12 R 173/16
- LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 R 3582/13
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 1522/16
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 R 3747/13
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1496/11
- LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 11 KR 2770/10